Tablets am FvS-BK

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Tabletunterricht am FvS-BK

1:1-Ausstattung mit Tablets ab dem Schuljahr 2022/2023

Das Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg konnte zum Schuljahr 2022/2023 eine 1:1-Ausstattung mit Tablets oder Laptops realisieren, d. h. alle ca. 2200 Schülerinnen und Schüler in den 15 Bildungsgängen unseres Berufskollegs nutzen digitale Endgeräte im Unterricht. .
Die Digitalisierung des Unterrichts bietet die Möglichkeit, individualisierter zu lernen. Mit Hilfe von Lernsoftware und -programmen können Schülerinnen und Schüler ihr Lerntempo selbst bestimmen und sich an ihren individuellen Bedürfnissen orientieren.
Insgesamt ist die 1:1 Tabletnutzung im Rahmen der Digitalisierung des Unterrichts eine große Bereicherung für alle Schülerinnen und Schüler als auch für unsere Lehrkräfte, die den Lernprozess unterstützt und verbessert.

Wir sind eine Tabletschule mit dem Grundsatz BYOD – Bring your own device, d. h., alle Schülerinnen und Schüler kümmern sich um die Beschaffung.
Der Starttermin für die Nutzung von Tablets/Convertibles im Unterricht ist bildungsgangspezifisch und wird bildungsgangbezogen mitgeteilt.

In unseren berufsschulischen Bildungsgängen wünschen wir uns weiterhin eine bestmögliche Unterstützung der Auszubildenden bei der Zurverfügungstellung, Finanzierung oder Bereitstellung durch die Ausbildungsbetriebe, -praxen und -kanzleien! Vielen Dank.

Wir lernen ausschließlich mit Windows10 oder Windows 11 als Betriebssystem auf den mobilen Endgeräten! Das bedeutet z. B. KEINE Nutzung von Android- oder Apple-Geräten (Ipads). Beachten Sie den Menüpunkt „Mindestanforderungen“!

Die Digitalisierung durchdringt mit hoher Geschwindigkeit nahezu alle Bereiche des Lebens. Die Anforderungen der Wirtschaft an die Mitarbeiter nehmen insbesondere im Bereich der IT ständig zu. Stichwort Industrie 4.0! Technologische Innovationen machen auch vor dem Handel, den Banken und allen anderen Berufsfeldern nicht halt. Standortübergreifende Projekte können dank cloudbasierter Software-Lösungen problemlos realisiert werden.

Unter schulischem Aspekt erfordern neue Entwicklungen im Bereich der Lehrmittelangebote und der Informations- und Kommunikationstechnologie eine ständige Anpassung der beruflichen Bildung. Damit wird eine Weiterentwicklung der unterrichtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Hardware-, Softwareausstattung und der didaktisch-methodischen Ausrichtung sowie der Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer erforderlich. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies das Erlernen neuer Lernstrategien und Kompetenzen für den unterrichtlichen Einsatz von digitalen Endgeräten.

Die bildungspolitischen Tendenzen zielen auf eine zunehmende Verzahnung von Digitalisierung und Bildung. Es geht für die Zukunft um die Schaffung einer digitalen Infrastruktur und eine pädagogisch sinnvolle, den Unterricht unterstützende Einbettung und Nutzung zur Erhöhung des Lernerfolgs.

Das Freiherr-vom-Stein Berufskolleg trägt diesen Gedanken Rechnung, indem es ab dem Schuljahr 2016/2017 die Tablets in die Klassenzimmer holt. Die Nutzung digitaler Endgeräte ist nicht mehr auf die sporadische Nutzung der PCs in den IT-Fachräumen beschränkt, sondern steht während der gesamten Unterrichtszeit zur Verfügung.

 

Der Umgang mit digitalen Endgeräten, in welcher Form auch immer, ist wesentlicher Bestandteil der heutigen Lebenswirklichkeit.

Das Freiherr-vom-Stein Berufskolleg, insbesondere als berufsbildende Schule, kann sich diesen Trends keinesfalls entziehen. Die Entwicklung der Digitalisierung im privaten Lebensumfeld, der Arbeitswelt und zwangsläufig m Bildungsbereich wollen wir aufgreifen und unsere Schülerinnen und Schüler aktiv auf diese veränderten Rahmenbedingungen vorbereiten.

Damit wird zudem die Forderung der Kultusministerkonferenz (KMK) einer „verbindlichen Integration medienbezogener Inhalte und Kompetenzen in die Lehr- und Bildungspläne aller Unterrichtsfächer“ umgesetzt.

Konkret sehen wir folgende Zusatznutzen:
  • Erleichterung der Binnendifferenzierung, individuelles Lernen
  • Flexibilisierung des Unterrichts
  • Steigerung der Methodenvielfalt
  • Förderung des selbstorganisierten Lernens
  • Förderung der Eigenverantwortung

  • Internet-Recherchen sind spontan möglich
  • Umgang mit Office-Anwendungen wird durch ständige Nutzung und Verfügbarkeit dauerhaft gefestigt
  • Nutzung moderner Kommunikations- und Organisationstools
  • Präsentationen können jederzeit vorbereitet und vorgetragen werden.
  • Praxisgerechte Teamarbeit und -organisation kann durch cloudbasierte Softwareunterstützung realitätsnah die Methodenvielfalt ergänzen
  • Nutzung digitaler Schulbücher
  • Die Vielfalt unserer Methodik kann stark erhöht werden, z. B. können

  • Kalkulationen zusätzlich mit Hilfe einer Tabellenkalkulation geübt werden,
  • die Zusammenhänge in Warenwirtschaftssystemen können praxisnah auf den eigenen Tablets erprobt werden,
  • eigene Lehrvideos mit Bordmitteln erstellt werden u.v.m.
Unsere Erfolgsfaktoren:
  • BYOD-Konzept (Bring-Your-Own-Device): Verantwortungsbewusstsein für das eigene Gerät
  • Flächendeckendes durchsatzstarkes WLAN für die Tablet-Klassen
  • Nutzung unserer schulinternen Lernplattform
  • Individueller Zugang zu Office 365 Cloud-Diensten (E-mail, Kalender, Cloud-Speicher, Online-Office Anwendungen)
  • Vollständiges professionelles Microsoft Office Paket für jeden Schüler
  • Einbeziehung der Ausbildungsbetriebe

Mit dem Schuljahr 2016/2017 haben wir mit der flächendeckenden Einführung von Tablets im Unterricht zunächst mit den Unterstufen des Bildungsgangs Groß- und Außenhandel begonnen.

Im Schuljahr 2021/2022 befinden sich über 2000 Schülerinnen und Schüler im Tabletunterricht.

Das Freiherr-vom-Stein Berufskolleg stellt für seine Schülerinnen und Schüler keine Geräte bereit, diese sind eigenverantwortlich zu beschaffen.

Folgende Mindestanforderungen müssen dabei berücksichtigt werden:

  • Aktuelles Windows Betriebssystem (zwingend!), kein Android, ChromeOS, iOS
  • Tablet incl. Tastatur oder Notebook, „2-in-1-Tablet“ oder „Convertible“,

      kein Apple-iPad, Macbook

  • „Touch“ – Display

Für die Höhere Handelsschule, das Wirtschaftsgymnasium und die Wirtschaftsfachschule (Abendschule) ist zusätzlich ein aktiver Stift verpflichtend. Für die übrigen Bildungsgänge, wie z.B. die Berufsschule, empfehlen wir ebenfalls einen aktiven Stift.

  • 5GHz WLAN (dual) ac-Standard, Empfehlung: Wifi6 (IEEE 802.11ax, ax-Standard)
  • Akkulaufzeit: Mind. 6 Stunden, da das Gerät in der Schule nicht aufgeladen werden kann (außer mit eigener Power-Bank).
  • Bildschirm: Mind. 10,5“ Diagonale, mindestens HD-Auflösung: 1280 x 800 Pixel, empfohlen: 12“ FullHD-Auflösung: 1920 x 1080 Pixel oder besser
  • Die Schülerinnen und Schüler benötigen Installationsrechte für das von der Schule kostenlos bereitgestellte Office-Komplett-Paket und diverse Zusatzsoftware.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen berechtigt sein, den Zugang zu unserem Schul-WLAN-Netz einzurichten.

 

Zusätzliche Empfehlungen:

Arbeitsspeicher: mindestens 8 GB

Festplattenspeicher: mind. 120 GB

Drei Jahre Garantie

 

Zu Beginn des Schuljahres bzw. eines Blockes finden Einführungsveranstaltungen in den Tabletklassen zu folgenden Themen statt:

  • Registrierung in den WLAN-Netzen
  • Zugang und Einrichtung von O365
  • Gruppenfunktion, OneDrive und Outlook
  • OneNote, snip und xmind

Diese Softwarefortbildungen und die Schulung der O365 apps werden vor der eigentlichen Vermittlung des Lehrstoffes durchgeführt, um von Anfang an einen reibungslosen Unterricht mit den digitalen Endgeräten zu gewährleisten.

Grafik/Bild

WLAN – Office365 – Digitale Endgeräte

1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs

Das Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg (im Folgenden Betreiber genannt) stellt einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem berechtigten User (Lehrpersonal, Schülerinnen und Schüler und einzelberechtigten Personen) für die Dauer seiner aktiven Schulmitgliedschaft die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

2. Nutzung des kostenlosen Office365 Software-Paketes

Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Dauer ihres Schulbesuchs einen Zugang zu Office365. Dieser Zugang beinhaltet die Möglichkeit der Installation des Office ProPlus Pakets auf PC, Tablet oder anderen geeigneten Endgeräten. Die Lizenz ist durch das Office365-Benutzerkonto (E-Mail-Adresse) personenbezogen. D.h., dass die Software nur auf Geräten genutzt werden dürfen, welche ausschließlich durch den Schüler genutzt werden. 

Kurz: 

  • nur auf eigenen Geräten installieren,
  • keine Nutzung durch andere,
  • kein Verkauf/Vermietung/andere Weitergabe der Lizenzen

Endet der Schulbesuch verfällt die Lizenz.

Die Office365-Plattform dient nur schulischen Zwecken. Es dürfen dort keinerlei private Daten gespeichert werden.

3. Umgang mit dem eigenen digitalen Endgerät (Tablet)

Die Tablets sind Eigentum der Schülerinnen und Schüler, bzw. der jeweiligen Ausbildungsbetriebe. Sie sollen mit der entsprechenden Vorsicht und pfleglich genutzt werden. Das Eigentum der anderen Schüler ist zu respektieren. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler trägt die Verantwortung für ihr/sein Gerät. Diese Verantwortung kann nicht auf andere übertragen werden. Konkret bedeutet dies u.a.:

  • Für einen ausreichenden Virenschutz haben die Schülerin bzw. der Schüler selbst zu sorgen. 
  • Die Schule kann kein Gerät reparieren. Ein defektes Gerät muss umgehend in Eigenverantwortung repariert bzw. ersetzt werden. 

Das Tablet darf im Unterricht nur für unterrichtliche Zwecke und auf Anordnung der Lehrkraft genutzt werden. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist jederzeit für die sichere Aufbewahrung ihres/seines Tablets verantwortlich. Jede Schülerin und jeder Schüler achtet insbesondere darauf, dass der Akku vor Schulbeginn vollgeladen ist. Für die Nutzung der Audiofunktion ist ein eigener Kopfhörer mitzubringen. 

Foto-, Video- und Audioaufnahmen von anderen Personen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, sind grundsätzlich verboten (Verletzung des Persönlichkeitsrechts). Sollten Bild- und Tonaufnahmen in der Schule widerrechtlich erstellt werden und/oder diese unerlaubt in soziale Netzwerke bzw. auf öffentlichen Plattformen eingestellt werden, behält sich die Schule rechtliche Schritte vor.

4. Zugangsdaten

Der Betreiber stellt dem User hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den User neue Zugangsdaten angefordert werden. Der User verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

5. Haftungsbeschränkung

Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Betreiber zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users.

Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

6. Verantwortlichkeit des Users

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User • keine urheberrechtlich geschützten Werke iderrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen
  • geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder
  • verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Die Nutzung des WLAN-Zugangs zu Spielzwecken ist untersagt!

Die Manipulation von Informationen im Netzwerk ist verboten und gilt als schwerer Missbrauch. Gleiches gilt für die schulische Hardware.

7. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter

Der User stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

8. Dokumentation

Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MACAdresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.

9. Beendigung der Nutzungsberechtigung

Die Nutzungsberechtigung entfällt mit Ausscheiden aus dem Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg. Ferner entfällt die Nutzungsberechtigung bei grobem Verstoß gegen das vertragliche Regelwerk, durch nicht Anerkennen der Nutzungsbedingungen und/oder auf eigenen Wunsch.

10. Andere Regelungen

Durch diese Vereinbarung werden weder andere an der Schule geltende Regeln außer Kraft gesetzt noch verändert. Gleiches gilt für gesetzliche Regelungen. Diese Vereinbarung dient der Ergänzung dieser Regeln. Dies gilt insbesondere für den Schulvertrag und die Hausordnung des Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg. Diese Vereinbarung ist Bestandteil der Hausordnung.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vereinbarungsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.

Die Schulleitung des Freiherr-vom-Stein Berufskolleg

Die Schul-EDV leistet folgenden Support:
 
Alle Geräte der Schule, die nach den Maßgaben der Schul-IT eingerichtet sind und den festgelegten Spezifikationen entsprechen sowie einer bindenden Supportvereinbarung (Besitzer/Kreis) unterliegen.
 
Die Schul-EDV leistet keinen Support für:

  • Private (BYOD) Geräte allgemein.
  • Private Software auf dienstl. Geräten.

 

Es erfolgt kein Support für Tablets von Schülerinnen und Schülern (BOYD) seitens der Schul-EDV!

Auszug aus der Nutzungsordnung:

Die Tablets sind Eigentum der Schülerinnen und Schüler, bzw. der jeweiligen Ausbildungsbetriebe. Sie sollen mit der entsprechenden Vorsicht und pfleglich genutzt werden. Das Eigentum der anderen Schüler ist zu respektieren. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler trägt die Verantwortung für ihr/sein Gerät. Diese Verantwortung kann nicht auf andere übertragen werden. Konkret bedeutet dies u.a.:

  • Für einen ausreichenden Virenschutz haben die Schülerin bzw. der Schüler selbst zu sorgen. 
  • Die Schule kann kein Gerät reparieren. Ein defektes Gerät muss umgehend in Eigenverantwortung bzw. in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb repariert bzw. ersetzt werden.


Bezüglich des WLAN-Zuganges erfolgt eine Unterstützung durch die Klassenlehrer/innen oder die Administratoren.

Zur Vorbereitung der Tabletausleihe durch das Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg ist zunächst das folgende Formular zu bearbeiten!

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  • 1. Sie füllen dieses Formular aus.
  • 2. Sie erhalten eine mail mit diesen Daten.
  • 3. Drucken Sie sich diese mail aus.
  • 4. Gehen Sie mit dem unterschriebenen Ausdruck zu Raum 119.
  • 5. Nehmen Sie ihr Leih-Gerät entgegen.

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Hier geht’s zum Formular!

Office365 und Tableteinsatz

Schüler, Schülerinnen und Lehrer des FvS-Berufskollegs können ab dem Schuljahr 2016/2017 Microsoft Office 365 für schulische oder private Zwecke auf ihren Privatgeräten nutzen – und das online und offline. Damit stehen auch für Schülerinnen und Schüler alle im Unterricht verwendeten MS Officeprogramme, wie z.B. Excel oder Word, kostenlos zur Verfügung.