Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Frau Halbig

Eine Anmeldung für die Unterstufen eines neuen Ausbildungsjahres ist jederzeit über den folgenden Link möglich:
www.schueleranmeldung.de/Betriebe

Berufsschultage

Einschulung für neue Berufsschüler*innen: Mo, 07.08.2023.

Im Schuljahr 2023/2024 findet der Unterricht in der Berufsschule an folgenden Unterrichtstagen statt:

Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Erster Berufsschultag
R26 X X Fr, 11.08.2023
R25 X X Di, 08.08.2023
R24 X X Do,10.08.2023

Berufsbild

Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Beruf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.

Das duale Ausbildungsverhältnis dauert drei Jahre. Der Besuch einer Berufsfachschule ist Pflicht, der erfolgreiche Schulabschluss ist Voraussetzung für die Abnahme der Fachangestelltenprüfung vor der örtlichen Rechtsanwaltskammer. Die praktische Ausbildung findet in der Regel in den Büros niedergelassener Anwälte und Notare statt. Die Vergütung während der Ausbildung wird in der Regel

von den örtlichen Kammern geregelt, diese schreiben eine Mindestvergütung vor. Die Abschlussprüfung wird vor der jeweiligen Rechtsanwaltskammer für beide Berufszweige abgenommen. In der  Prüfungskommissionen sind  Berufsschullehrer, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten.

Um auf dem Laufenden zu bleiben, müssen Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte bereit sein, ihr Wissen immer wieder an neue oder veränderte Sachverhalte anzupassen. Fortbildungen sind auch erforderlich, um sich gegebenenfalls auf ein bestimmtes Aufgabenfeld zu spezialisieren. In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie EDV, Textverarbeitung oder Bürokommunikation sowie gegebenenfalls mit Rechtslehrgängen müssen sie ihre Kenntnisse immer aktualisieren.

Die Fortbildungsmöglichkeit und Aufstiegschancen sind vielfältig.

Sie können sich in einzelnen Fachbereichen spezialisieren und haben die Möglichkeit, eine Prüfung zum staatlich geprüften Rechtsfachwirt und Notarfachwirt abzulegen.

Sollten Sie doch ein anderes Tätigkeitsfeld suchen, dann steht – wegen der qualifizierten und umfassenden Ausbildung – dem nichts im Wege.

Quelle: http://www.renobundesverband.de/Themen-Berufsbild.html