FAQ – Praktikum Höhere Handelsschule

Praktikum HH FAQ

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FAQ – Praktikum Höhere Handelsschule

Wer muss ein halbjähriges Praktikum nachweisen?

Mit Abschluss der Höhere Handelsschule erwirbt die Schülerin/der Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Um an einer Fachhochschule studieren zu dürfen, wird die „volle“ Fachhochschulreife verlangt. Diese beinhaltet neben dem schulischen Teil auch den fachpraktischen Teil. Es ist möglich die volle Fachhochschulreife durch

  • ein halbjähriges Praktikum im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht
  • eine langjährige Berufstätigkeit (mindestens zwei Jahre)

zu erlangen.

Ist ein halbjähriges Praktikum nach Abschluss der Höheren Handelsschule Pflicht?

Nein, es ist ein Weg zur „vollen“ Fachhochschulreife. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Handelsschule, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erhalten bei Nachweis eines halbjährigen Praktikums im Bereich Wirtschaft und Verwaltung die „volle“ Fachhochschulreife. Alternativen zum halbjährigen Praktikum sind

  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht
  • eine langjährige Berufstätigkeit (mindestens zwei Jahre)

Das halbjährige Praktikum erfüllt den fachpraktischen Teil der vollen Fachhochschulreife.

Wird eine abgebrochene Ausbildung anerkannt?

Eine abgebrochene Berufsausbildung kann komplett oder teilweise anerkannt werden, wenn sie einschlägig ist, also wenn sie sich dem fachlichen Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung zurechnen lässt. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.

Bei Nachweis der Einschlägigkeit können auch Zivil- u. Entwicklungsdienst, Bundesfreiwilligendienst, Ökologisches- oder Freiwilliges Soziales Jahr ganz oder in Teilen anerkannt werden.

Wo finde ich eine geeignete Praktikumsstelle?

Das Praktikum soll in anerkannten Ausbildungsbetrieben, Einrichtungen oder Behörden durchgeführt werden, die ein Praktikum Bereich Wirtschaft und Verwaltung realisieren können.

Die Suche nach einem geeigneten Betrieb obliegt den Schülerinnen und Schülern.

Muss das Praktikum angemeldet werden?

Wurde ein Praktikumsplatz gefunden, so muss dieses bei der Schule angemeldet (Anmeldeformular) werden, da es darauf ankommt, dass die betrieblichen Praktika einschlägig sind. Das sind sie, wenn die beruflichen Tätigkeiten dem fachlichen Schwerpunkt (Wirtschaft und Verwaltung) zugeordnet werden können.

Um sicher gewährleisten zu können, dass das Praktikum die Voraussetzungen erfüllt, muss eine Anmeldung erfolgen, so dass im Zweifel Rückmeldungen seitens der Schule möglich sind.

Anderenfalls besteht das Risiko, dass das Praktikum nicht anerkannt wird.

Gibt es Vorgaben über die Inhalte des Praktikums? – In welchem Bereich muss das Praktikum erfolgen?

Das Praktikum muss dem Bereich Wirtschaft und Verwaltung zugerechnet sein. Dies bedeutet, schwerpunktmäßig sind folgende Bereiche Inhalt des Praktikums:

  • Betriebliche Prozesse in der Beschaffung und Bevorratung (z. B. Beschaffungsplanung, Bedarfsermittlung, Analyse und Bewertung von Bezugsquellen / Lieferanten, Vertragsverhandlungen mit Lieferanten, Vertragsgestaltung, Beschaffungsdurchführung und –kontrolle, Umgang mit Vertragsstörungen)
  • Betriebliche Prozesse in Marketing und Absatz (z. B. ausgewählte Mittel der Absatzpolitik, Analyse von Kundenanforderungen, Beratung und Betreuung von Kunden, Auftragsüberprüfung hinsichtlich rechtlicher, betrieblicher Aspekte, Terminierung, Kommissionierung, Versand, Kontrolle, Umgang mit Vertragsstörungen)
    • Planung, Durchführung und Steuerung der betrieblichen Leistungserstellung von Produkten/Dienstleistungen
    • Buchführung als betriebliche Dokumentation dieser Geschäftsprozesse
    • Controlling / Steuerung der Geschäftsprozesse (z. B. Grundlagen innerbetrieblicher Rechnungslegung, Kalkulation, Kostenkontrolle, Auswertung betrieblicher Kennzahlen)
    • Personalwesen (z. B. Einblick in Personalbeschaffung, -verwaltung, -abrechnung, Datenschutz)

Im Einzelfall sollte bei der Anmeldung des Praktikums eine kurze Information über den geplanten Einsatz erfolgen, denn es sollten möglichst viele Bereiche während des Praktikums abgedeckt werden.

 

Wann wird das Praktikum absolviert?

Es gibt für die Durchführung des Praktikums verschiedene Zeiten:

Das Praktikum kann vor Antritt der Höheren Handelsschule erfolgen, während der zwei Jahre oder nach Abschluss der Höheren Handelsschule. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Praktikum im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
  • Es werden keine Praktika aus der Sekundarstufe I angerechnet.
  • Die Praktika können während der Ferienzeiten (max. 8 Wochen pro Schuljahr) durchgeführt werden. Dieses Praktikum muss vorher speziell angemeldet werden.
  • Eine Stückelung der Praktika (vor, während und nach der Höheren Handelsschule) ist möglich, jedoch muss die Dauer jedes Praktikums mindestens zwei Wochen

Kann ich mein Praktikum im Zuge einer Nebentätigkeit während der Schulzeit im Bereich Wirtschaft und Verwaltung machen?

Während der Schulzeit ist die Anrechnung eines Praktikums nicht möglich.

Es ist jedoch möglich in den Schulferien den Nebenjob in ein Praktikum umzuwandeln. Das Praktikum darf die Dauer von 8 Wochen pro Schuljahr nicht überschreiten und muss vorher angemeldet werden. Hinzu kommen die tägliche Arbeitszeit von 7,5 – 8 Stunden und die Mindestdauer des Praktikums von zwei Wochen.

Kann ich Praktika in mehreren Betrieben machen?

Dies ist möglich, wenn die Praktika den Bereich Wirtschaft und Verwaltung abdecken. Die Mindestdauer eines anrechenbaren Betriebspraktikums beträgt 2 Wochen.

Wie viele Wochen umfasst das Praktikum insgesamt?

Das Praktikum umfasst insgesamt 24 Wochen. Vier Wochen werden den Schülerinnen und Schülern mit dem Bestehen der Abschlussprüfung anerkannt. Ergänzende berufspraktische Unterrichtsveranstaltungen können mit bis zu 4 Wochen angerechnet werden (2 Wochen für die Projekte Juniorfirma und Creativa). Die restliche Zeit des Praktikums findet im Praktikumsbetrieb statt.

Die tägliche Arbeitszeit während des Praktikums liegt, je nach Betrieb, bei 7,5 bis 8 Stunden (38 – 40 Wochenstunden). Teilzeitpraktika mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit sind zulässig. Die Gesamtzeit verlängert sich entsprechend.

 

Kann ich während des Praktikums in den Urlaub fahren?

Das Praktikum ist teilbar und muss insgesamt 24 Wochen umfassen. Sollte der Betrieb zustimmen, ist Urlaub denkbar. Auch gibt es Betriebe mit Betriebsferien. Die Zeit, die der Praktikant versäumt hat, muss jedoch an die Praktikumszeit angehängt werden.

Ein Urlaubsanspruch während des halbjährigen Praktikums besteht nicht.

Besteht ein Anspruch auf den Mindestlohn während des Praktikums?

Es handelt sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum zum Erhalt der vollen Fachhochschulreife und daher besteht kein Anspruch auf Bezahlung des Mindestlohns.

Wie lange dauert die Anerkennung?

Die Anerkennung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen über die Schulleitung und wird schnellstmöglich erfolgen.

Welche Unterlagen werden für die Anerkennung benötigt?

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Die Praktikumsbescheinigung der Berufsschule (Vordruck)

Diese muss vollständig ausgefüllt und vom Praktikumsbetrieb gestempelt und unterschieben sein.

  • Praktikumsbescheinigung auf dem Briefpapier des Unternehmens (offizielles Firmenpapier)

Dieses muss neben den Angaben zu Ihrer Person und der Dauer des Praktikums folgendes enthalten: Welche Tätigkeiten haben Sie im Detail in welchem Unternehmensbereich durchgeführt? Wer ist möglicher Ansprechpartner des Praktikumsbetriebs?

Wird die Bescheinigung der vollen Fachhochschulreife abgeholt oder zugeschickt?

Es ist grundsätzlich beides möglich. Am besten ist es, wenn bei Abgabe der Unterlagen eine Absprache stattfindet.

Bitte geben Sie auf jeden Fall eine aktuelle Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.